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Impressum / AGB

Name der Firma: E.I.B. - Eifeler Immobilien Büro
Inhaberin: Christel Künstler
Anschrift des Unternehmens: Weilersbroich 23
52156 Monschau
Telefon: 0 24 72 / 69 07
Fax: 0 24 72 / 91 25 62
Email: info@eifelerimmo.de
   
Design: www.dk-artwork.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Sofern zwischen Makler und Angebotsempfänger noch kein Maklervertrag besteht, kommt ein Vertrag auf Grundlage der folgenden Geschäftsbedingungen dadurch zustande, daß vom Angebotsempfänger weitere Auskünfte und Unterlagen angefordert werden oder die Tätigkeit des Maklers vom ihm sonstwie nutzbar gemacht wird.

2. Angebote, Eingaben, Mitteilungen des Maklers sind vom Empfänger bzw. Auftraggeber vertraulich zu behandeln und dürfen ohne Einwilligung des Maklers nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Auftraggeber bzw. Empfänger haftet für den Schaden der durch Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung entsteht.

3. Falls dem Angebotsempfänger die durch den Makler nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt ist, muß er dies dem Makler unverzüglich erklären. Im andren Falle kann er sich auf eine solche Kenntnis nicht berufen.

4. Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Teil tätig zu werden und diesem Provision zu berechnen.

5. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag gekündigt oder infolge Anfechtung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinfällig wird.

6. Von einem Vertragsabschluß ist dem Makler unverzüglich schriftlich unter Angabe des Objektes und des Vertragsschließenden Mitteilung zu machen, auch dann, wenn der Abschluß nicht auf die Tätigkeit des Maklers zurückzuführen ist.

7. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich, Irrtümer und Auslassungen und Zwischenverkauf bleiben vorgehalten.

8. Erfüllungsort ist Monschau. Sofern der Angebotsempfänger Unternehmer ist, ist als Gerichtsstand der Erfüllungsort vereinbart.

9. Die Provision entsteht und ist zahlbar bei Abschluß eines Kaufanwartschaftsvertrages, eines notariellen Vertrages oder bei Erwerb des angebotenen Objektes in der Zwangsversteigerung. Die Maklerprovision ist ferner zu zahlen, wenn,

a) aufgrund eines übersandten Verkaufsangebotes der Interessent mit dem genannten Verkäufer Verhandlungen aufnimmt, die auch zu einem späteren Zeitpunkt zum Vertragsabschluß führen;

b) wenn der Verkaufsberechtigte aus Anlaß des vom Makler vermittelten oder sonst angebahnten Vertrages des Grundstück
verkauft.

10. Wird statt An- oder Verkaufs eine Vermietung, Verpachtung, die Einräumung eines Erbbaurechts, eines dinglichen Wohnrechts, eines Nießbrauchrechts, eines Vorkaufs- oder Ankaufsrechts, eine Beleihung oder ein gleichartiges Rechtsverhältnis vereinbart, so ist bei Vertragsabschluß die hierfür übliche Maklerprovision zu zahlen.

11. Die Übertragung eines Verfügungsrechts an einem Grundstück durch eine andere Rechtsform ist einem Grundstückskauf gleichzuachten.

Zusätzliche Sonderbedingungen für Miete und Pacht

12. Die Maklerprovision entsteht und ist zahlbar bei Abschluß des Miet- oder Pachtvertrages. Sie entfällt jedoch wieder, wenn eine notwendige behördliche Genehmigung rechtskräftig werden sollte.

13. Die Übertragung von Nutzungsrechten an einem Grundstück durch andere Rechtsform ist einem Miet- oder Pachtvertrag gleichzuachten.